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Stellenausschreibung: Ranger (geprüfter Natur- und Landschaftspfleger – GNL)



Wir suchen: Ranger (geprüfter Natur- und Landschaftspfleger – GNL)

Einstellungstermin: zum nächstmöglichen Termin
Beschäftigungsart: Vollzeit (39 Std. wöchentlich)
Befristung: unbefristet
Organisationseinheit: Zweckverband Naturpark Schwalm-Nette
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Geschäftsstelle Viersen


Aufgabenschwerpunkte:

Handlungsfeld Natur- und Landschaftsschutz
 Gebietskontrollen
 Koordinierung und Überwachung von Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschafts-pflege sowie der Einrichtungen und Infrastruktur des Naturparks
 Unterstützung bei der Umsetzung von Naturschutzprojekten
 Unterstützung bei der Erfassung und Organisation von Monitoringdaten und Datenhaltung
Handlungsfeld Erholung und Bildung
 Beratung von Erholungssuchenden, Sportlern und weiteren Freizeitnutzern zu naturschutz-fachlichen Fragen und zum Aufenthalt in der Natur im Sinne eines naturverträglichen Landschaftserlebens
 Entwicklung und Umsetzung von Besucherlenkungskonzepten
 Besucherinformation und -beratung im Naturparkgebiet (Außeneinsatz)
 Entwicklung und Umsetzung modellhafter Naturerlebnisangebote mit Zielrichtung der bio-logischen Vielfalt, u. a. im Rahmen von Führungen, Vorträgen, inklusive geeigneter Öffentlichkeitsarbeit
 Führungen für Schulklassen, Kindergärten, Fach- und Freizeitpublikum sowie Naturparkbesucher/innen
 Öffentlichkeitsarbeit und Organisation sowie Betreuung von Infoständen auf Märkten, Mes-sen, Veranstaltungen etc.
 Aufbau/Betreuung von Juniorranger- und Freiwilligenprogrammen sowie ehrenamtlichen Kräften

Allgemein:
 Intensive Zusammenarbeit mit Kommunen, Unteren Naturschutzbehörden, Bildungseinrichtungen, Biologischen Stationen, Naturschutz- und Tourismusakteuren sowie Wasser- und Bodenverbänden

Bewerberprofil:

 Ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelorabschluss oder Diplom-Ingenieur (FH) einer einschlägigen Fachrichtung (z. B. Biologie, Landschaftsökologie, Landschaftspflege, Umweltpädagogik etc. oder einen einschlägigen Ausbildungsberuf (z. B. Landwirt/in, Forst-wirt/in etc.) mit relevanter Berufserfahrung
 Von Vorteil ist eine erfolgreich abgeschlossene Fortbildung zum Geprüften Natur- und Landschaftspfleger (GNL). Insofern diese nicht vorliegt, muss die Bereitschaft gegeben sein, im Rahmen des Arbeitsverhältnisses die Fortbildung zu absolvieren. Bewerber/innen müssen die Zulassungsvoraussetzungen dazu erfüllen. Diese ergeben sich aus § 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger/in der GNL-Fortbildung
 Von Vorteil ist eine Fortbildung Wanderführer/in, Natur- und Landschaftsführer/in
 Gute Kenntnisse des Naturparkgebietes
 Gute Kenntnisse von Flora und Fauna, umfangreiche Grundkenntnisse zur Landschaftsökologie, Landnutzung, Kultur- und Naturlandschaften
 Kommunikationsfähigkeit und einen guten Umgang mit Konfliktsituationen zwischen unterschiedlichen Akteuren und Interessen
 Flexible, kooperative und zielorientierte Arbeitsweise
 Bereitschaft und körperliche Fähigkeit, im Gelände ganzjährig auch unter schwierigen Witterungsbedingungen zu arbeiten
 Bereitschaft, auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten zu arbeiten
 Sicherer Umgang mit MS-Office Standardsoftware und neuen/sozialen Medien
 Handwerkliche Grundfähigkeiten und evtl. Motorsägenschein
 Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft, den privaten PKW gegen Fahrtkostenvergütung dienstlich einzusetzen
 Niederländische Sprachkenntnisse sind wünschenswert

Bezahlung: Die Bezahlung erfolgt entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) bis Entgeltgruppe 9c TVöD-V


Kontakt: Michael Puschmann
Geschäftsführer des Naturparks Schwalm-Nette
Willy-Brandt-Ring 15, 41747 Viersen
Tel.: (02162) 81709-400
E-Mail: >info@npsn.de


Der Zweckverband „Naturpark Schwalm-Nette“ hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksich-tigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.
Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 3. Januar 2025.


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